Anspruch auf erweiterte Therapien nach Gelenkersatz

Regelmäßig gibt es Diskussionen in unserer geschlossenen TEPFIT-Facebook-Gruppe, wie, ob, wie lange und welche Therapien nach einem Gelenkersatz von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Es scheint einige Ärzte zu geben, die z.B.: keine Rezepte für Physiotherapie ausstellen, aus Angst ihr Budget zu belasten.

Auf den Seiten der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf in ihrer jeweils gültigen Fassung veröffentlicht und steht in nachfolgendem Download direkt zur Verfügung.

Die aktuelle Fassung 2024 gibt es hier zum Download – Dort ist auch ein Hinweis auf die Version als App ‚KBV2GO‘ zu finden.

Auf Seite 13 dieses Dokumentes wird ausdrücklich das Vorhandensein einer Gelenkprothese als Voraussetzung für den besonderen Verordnungsbedarf genannt. Der verschreibende Arzt muss nur den korrekten ICD-10-Schlüssel angeben, damit diese Sonderbehandlung jenseits des Regelbudgets abgerechnet werden kann und zwar bis zu sechs Monate nach dem Akutereignis, also der OP.

Im Zweifelsfall unbedingt den verschreibenden Doc darauf ansprechen und nicht locker lassen.

Und wer noch mehr Lust auf medizinische Abkürzungen und die Erklärung der Diagnosegruppen/Indikationsschlüssel (Stand 2020) hat – im Falle des Gelenkersatzes EX2, EX3, SB2 und LY2 – wird hier fündig.

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