Anspruch auf erweiterte Therapien nach Gelenkersatz

Regelmäßig gibt es Diskussionen in unserer geschlossenen TEPFIT-Facebook-Gruppe, wie, ob, wie lange und welche Therapien nach einem Gelenkersatz von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Es scheint einige Ärzte zu geben, die z.B.: keine Rezepte für Physiotherapie ausstellen, aus Angst ihr Budget zu belasten.

Auf den Seiten der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf in ihrer jeweils gültigen Fassung veröffentlicht. In der verlinkten Nachricht werden kurz die aktuellen Erweiterungen skizziert und am Ende die letzte Fassung vom 1.1.2020 als PDF-Datei komplett zum Download bereitgestellt.

Die aktuelle Fassung 2020 gibt es auch hier zum Download.

Auf Seite 14 dieses Dokumentes wird ausdrücklich das Vorhandensein einer Gelenkprothese als Voraussetzung für den besonderen Verordnungsbedarf genannt. Der verschreibende Arzt muss nur den korrekten ICD-10-Schlüssel angeben, damit diese Sonderbehandlung jenseits des Regelbudgets abgerechnet werden kann und zwar bis zu sechs Monate nach dem Akutereignis, also der OP.

Im Zweifelsfall unbedingt den verschreibenden Doc darauf ansprechen und nicht locker lassen.

Und wer noch mehr Lust auf medizinische Abkürzungen und die Erklärung der Diagnosegruppen/Indikationsschlüssel (Stand 2020) hat – im Falle des Gelenkersatzes EX2, EX3, SB2 und LY2 – wird hier fündig.

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