Indikatoren für Qualitätsberichte festgelegt – zum Nachteil der Betroffenen
Wer zunächst glaubt, nachfolgender Artikel des Ärzteblatts sei eine gute Nachricht für Patienten, erfährt im kompletten Text dieses Artikels, dass bestimmte Qualitätsindikatoren gerade im Bereich Endoprothetik ‚als nicht zur Veröffentlichung empfohlen‘ heraus genommen wurden. Wer sich zusätzlich die Mühe macht, das ebenfalls im Artikel hinterlegte 508-seitige Dokument ‚Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R‘ zu durchforsten, findet dann ab Seite 486 die Qualitätsmerkmale, die der Öffentlichkeit und damit uns Betroffenen vorenthalten werden sollen. Darunter finden sich z.B. solch hochinteressante Indikatoren wie
– Gehunfähigkeit bei Entlassung
– Gefäßläsion / Nervenschaden
– Wundhämatome / Nachblutungen
– Fraktur
um nur einige der knapp 40 zu nennen, die nicht veröffentlicht werden sollen.
Ich halte das für absolut inakzeptabel. Man sollte sich zukünftig die Berichte der Kliniken ganz genau anschauen und darauf bauen, dass gute Kliniken diese Indikatoren trotzdem veröffentlichen. Falls nein, sollte jeder Betroffenen ganz gezielt danach fragen und sich diese ggf. schwarz auf weiss zeigen lassen.
Krankenhäuser: Indikatoren für Qualitätsberichte festgelegt – Ärzteblatt – 16.06.2016
Habe hier einige wertvolle Informationen erhalten. Danke.